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BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59
Zwar mag es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden sein, einen Fortsetzungszusammenhang dann abzulehnen und von Einzeltaten im Sinne des § 74 StGB auszugehen, wenn ein Fortsetzungszusammenhang nur nicht festgestellt werden kann (vgl. hierzu bei Dallinger MDR 1955, 16 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52]/17 und 144 sowie 1956, 9). - BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59
Nur dann würde ein Verstoß gegen § 261 StPO vorliegen (vgl. hierzu BGHSt 5, 278; 11, 159) [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57]. - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59
Sie ist unzulässig, weil sie nicht die Beweismittel angibt, deren sich die Strafkammer weiterhin zur Aufklärung hätte bedienen sollen (vgl. hierzu BGHSt 2, 168). - BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59
Nur dann würde ein Verstoß gegen § 261 StPO vorliegen (vgl. hierzu BGHSt 5, 278; 11, 159) [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57]. - BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53
Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …
Auszug aus BGH, 29.09.1959 - 5 StR 353/59
Nur dann würde ein Verstoß gegen § 261 StPO vorliegen (vgl. hierzu BGHSt 5, 278; 11, 159) [BGH 21.01.1958 - 1 StR 236/57].
- BGH, 01.03.1977 - 5 StR 724/76
Vorliegen von Tateinheit bei nur teilweiser Deckung der Tathandlungen
Nach dem Grundsatz, daß Zweifel im Tatsächlichen zugunsten des Angeklagten wirken, ist daher von Tateinheit auszugehen (BGH Urteil vom 29. September 1959 - 5 StR 353/59 - und Urteil vom 18. April 1972 - 5 StR 67/72 - bei Dallinger in MDR 1972, 923). - BGH, 28.04.1970 - 4 StR 89/70
Abänderung eines Schuldspruchs wegen Unzucht mit Kindern
Ist das aber der Fall, und davon ist zu Gunsten des Angeklagten auszugehen, liegt nicht gegenüber jedem Mädchen eine selbständige Tat (§ 74 StGB) vor, sondern ist ein Fall der gleichartigen Tateinheit gegeben, also eins Tat im Sinne des § 73 StGB anzunehmen (vgl. BGHSt 6, 81, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH Urteil vom 29. September 1959 - 5 StR 353/59 - bei Schwarz-Dreher 31. Aufl. Bem. 3 A a vor § 73 StGB).